Handballverband Niederrhein beendet die Saison

12.02.2021 13:51
Für Trainer Ronny Rogawska und Borussia Mönchengladbach, das in der Oberliga Niederrhein aktuell Spitzenreiter ist, ist die Saison beendet. Foto: Imago Images / PMK

Ein weiterer Handball-Landesverband hat aus dem bis Sonntag, 7. März verlängerten Corona-Lockdown die bittere Konsequenz gezogen, nach der vergangenen Saison 2019/2020 auch die aktuelle Spielzeit 2020/2021 abzubrechen. Das Präsidium des Handballverbandes Niedersachsen, das diesen Schritt am 1. Februar schon für seine Jugend-Spielklassen vollzogen hatte, traf diese Entscheidung nun auch für seine Erwachsenen-Ligen.

 

 

Hier der Wortlaut der Mitteilung auf der Internet-Seite des Handballverbandes Niederrhein:

 

„Das Präsidium des Handballverbandes Niederrhein nimmt Bezug auf den angeführten Vorratsbeschluss vom 4. Februar 2021, welcher auf der Homepage am 6. Februar 2021 veröffentlicht wurde, und erklärt nach der Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Februar 2021, den Lockdown hinsichtlich des Amateursportbetriebs bis 7. März 2021 zu verlängern, die Spielsaison 2020/2021 im Spielbetrieb des Handballverbandes Niederrhein für beendet.

 

 

Rechtsmittelbelehrung:

 

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist gebührenpflichtig und ist mit der Begründung an den Vorsitzenden des Landesspruchausschusses, Jochen Ohliger, über die Geschäftsstelle des Handballverbandes Niederrhein e.V., Feuerbachstr. 80, 40223 Düsseldorf zu senden oder durch Boten gegen Empfangsbestätigung zu überbringen. Die Übermittlung per Email mit entsprechendem, unterschriebenem Anhang ist zulässig.

 

Der Einspruch muss einen Antrag enthalten, der eine durchführbare Entscheidung ermöglicht. Er muss den Formvorschriften des §37 Absatz 7 RO entsprechend unterzeichnet sein. Gebühren müssen bei Eingang der Rechtsbehelfsschrift gezahlt sein oder gleichzeitig gezahlt werden. Fehlt die Gebühr, kann diese nur innerhalb der Einspruchsfrist eingezahlt werden. Auf die Vorschriften der §§ 31 bis 44 RO in Verbindung mit den Zusatzbestimmungen des WHV zu § 33, § 41, § 43 und § 44 wird hingewiesen.“

Handballverband Niederrhein

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